Bau eines Mobilitätshofes im Bereich der A46-Abfahrt Olsberg

Zu einem – möglichen – Bau eines Mobilitätshofes im Bereich der A46-Abfahrt Olsberg gibt es zum jetzigen Zeitpunkt keine planungs- oder umweltrelevanten Bedenken. Das ist das Ergebnis eines frühzeitigen Behördentermins, über den die Stadtverwaltung Olsberg jetzt die Mitglieder des Ausschusses Planen und Bauen informiert hat.
Gleichzeitig stellte Fachbereichsleiter Hubertus Schulte klar, dass dieser Behördentermin keineswegs die planungs- und baurechtlichen Verfahren ersetzt, die nun in einem nächsten Schritt folgen können: „Ausschlussgründe sind nach wie vor möglich“ – ob und in welcher Weise der geplante Mobilitätshof tatsächlich umgesetzt werden könne, müssen nun die gesetzlichen Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplans und zur Aufstellung eines Bebauungsplans zeigen. Mit breiter Mehrheit beschlossen die Ausschussmitglieder, dem Vorhabenträger den Beginn eines planungsrechtlichen Verfahrens in Aussicht zu stellen – unter der Voraussetzung, dass dieser mit der Stadt Olsberg einen so genannten städtebaulichen Vertrag abschließt und alle mit der Planung verbundenen Kosten übernimmt.
Hintergrund: Unmittelbar östlich der B480 im Ruhrtal möchte ein privater Betreiber auf einem 1,5 Hektar großen Grundstück eine Tankstelle sowie Stellplätze für Lkw schaffen. Der Termin mit den betroffenen Fachbehörden diente nun dazu, die Rahmenbedingungen für die planerische Zulässigkeit des Vorhabens zu ermitteln.
Konkrete Beschlüsse über die Einleitung der planungs- und baurechtlichen Verfahren sollen nun im Ausschuss Planen und Bauen getroffen werden, sobald der städtebauliche Vertrag zwischen Vorhabenträger und Stadt Olsberg unterzeichnet ist.