Wer Fördermittel für kleinere Maßnahmen in der Denkmalpflege haben möchte, sollte sich bis Ende Mai 2026 bei der Stadt Olsberg bewerben. Im Rahmen einer Pauschalförderung stellt das Land Nordrhein-Westfalen Kommunen für das laufende Jahr 2026 insgesamt 7.500 Euro dafür zur Verfügung. Auch die Stadt Olsberg hat diese Summe erhalten. Diese Mittel müssen bis zum 31. Dezember 2026 entsprechend eingesetzt werden.
Die Stadt Olsberg ist zur Verteilung der Mittel an Dritte berechtigt. Diese können eingesetzt werden für private oder kirchliche Maßnahmen, die Auszahlung erfolgt an private oder juristische Personen. Eine denkmalschutzrechtliche Erlaubnis gem. DSchG NRW muss vorliegen. Als nicht förderfähig gelten energetische Sanierungen.
Interessierte, die sich um Fördermittel bewerben möchten, werden gebeten, sich bis einschließlich 31. Mai 2026 bei der Stadt Olsberg per E-Mail an
